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Verletzung der Sachaufklärungspflicht: Anforderungen an einen Antrag auf Beweiserhebung durch Zeugen
1. NV: Einem Beweisantrag zu bestimmten, substantiierten Tatsachenbehauptungen, die zwischen den Beteiligten streitig und für den Rechtsstreit entscheidungserheblich sind, muss das Finanzgericht (FG) grundsätzlich nachkommen.(Rn.14)(Rn.15)2. NV: Beweisermittlungs- oder -ausforschungsanträge, die so unbestimmt sind, dass im Grunde erst die Beweiserhebung selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken kann, brauchen vom FG regelmäßig nicht befolgt zu werden.(Rn.16)
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Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei rechtlich unzutreffendem Hinweis des Gerichts zur Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs
1. NV: Beruht das Versäumnis einer wirksamen und damit fristwahrenden Klageerhebung (auch) auf einem rechtlich fehlerhaften Hinweis des Finanzgerichts zur Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden.(Rn.23)(Rn.30)2. NV: In diesem Fall beginnt die Frist zur Stellung des Wiedereinsetzungsantrags gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 der Finanzgerichtsordnung regelmäßig erst zu laufen, wenn das Gericht den Kläger...
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Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung
NV: Eine fehlerhafte Anwendung höchstrichterlicher Rechtsprechungsgrundsätze auf die Besonderheiten des Streitfalles reicht grundsätzlich nicht für die Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 der Finanzgerichtsordnung aus.(Rn.19)
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Maßgeblicher Entscheidungszeitpunkt für eine Verpflichtungsklage bei einer Ermessensreduzierung auf Null
1. NV: Bei einer Ermessensreduzierung auf Null kommt es für eine Klage, die gemäß § 101 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) auf die Verpflichtung einer Finanzbehörde zum Erlass eines begehrten Verwaltungsakts gerichtet ist, auf die im Zeitpunkt der Entscheidung in der Tatsacheninstanz bestehende Sach- und Rechtslage an.(Rn.17)(Rn.21)2. NV: Entscheidet das Finanzgericht über einen nicht (mehr) gestellten Antrag anstatt über den vom Kläger tatsächlich gestellten Antrag, stellt dies einen...
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Auslegung eines Einspruchs als Antrag auf Steuerentlastung
NV: Das Revisionsgericht kann die Auslegung eines Einspruchsschreibens selbst vornehmen, wenn das Finanzgericht dies unterlassen hat und weitere tatsächliche Feststellungen nicht in Betracht kommen.(Rn.20)(Rn.23)(Rn.24)
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Rückwirkendes Ereignis - vorzeitige Berücksichtigung im Jahr der Rückwirkung - keine rückwirkende Beseitigung einer vGA durch Anrechnung auf den Kaufpreis nach Bestellung eines "Vorkaufsrechts"
1. § 100 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung gebietet die Berücksichtigung nachträglicher Änderungen der Sachlage nur in den Grenzen des formellen Rechts.(Rn.22)2. Ein bestimmter Sachverhalt kann steuerlich nur einmal und grundsätzlich nur in dem Veranlagungszeitraum berücksichtigt werden, in dem er sich ereignet hat.(Rn.23)(Rn.24) Davon kann aus Gründen der Prozessökonomie abgewichen werden, wenn die Gefahr divergierender Entscheidungen nicht besteht.(Rn.26)3. Beruht eine verdeckte...