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juris BFH-Rechtsprechung

17. April 2026

juris BFH-Rechtsprechung
  • Zur instanziellen Zuständigkeit für die Entscheidung über ein Akteneinsichtsgesuch
    NV: Über einen beim Finanzgericht (FG) gestellten Antrag auf Akteneinsicht gemäß § 78 der Finanzgerichtsordnung hat der zuständige Spruchkörper des FG trotz einer bereits in der Sache ergangenen Entscheidung auch dann noch zu befinden, wenn das Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist (Anschluss an Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 13.12.2024 - IX B 101/24, BFH/NV 2025, 293). (Rn.5)
  • Hinzurechnung von Lizenzgebühren zum Zollwert
    NV: Es ergibt sich aus Art. 70 Abs. 2 des Zollkodex der Union (UZK) und Art. 136 Abs. 4 Buchst. c der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 (UZK-IA) und ist daher nicht klärungsbedürftig, dass Lizenzgebühren, die aufgrund eines zwischen dem Käufer von Waren und einem Dritten bestehenden Lizenzvertrag an den Dritten gezahlt werden, dem Transaktionswert hinzuzurechnen sind, sofern diese Zahlung nach den Begleitumständen des Verkaufs als Bedingung des Kaufgeschäfts anzusehen...
  • Zur Entgeltlichkeit der Übertragung eines Mitunternehmeranteils
    1. NV: Im Falle einer Rechtsnachfolge ist der Gesamtrechtsnachfolger beizuladen, wenn in der Person des Rechtsvorgängers die Voraussetzungen für eine notwendige Beiladung vorgelegen haben.(Rn.24) Als beizuladender Gesamtrechtsnachfolger kommt auch der Fiskalerbe in Betracht.(Rn.28)2. NV: Eine entgeltliche Übertragung eines Kommanditanteils kann auch vorliegen, wenn die vereinbarte Gegenleistung in der Übernahme einer Verbindlichkeit des Übertragenden durch den Übernehmer...
  • Zur Umsatzsteuerpflicht von Bestattungsleistungen
    Die im Rahmen der Kühlung eines Leichnams erfolgende Überlassung von Kühlräumen und -zellen ist keine nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG steuerfreie Vermietung, wenn sich die Leistung dadurch charakterisiert, dass der Leichnam gekühlt wird (Abgrenzung zu Tz. 2.2 des BMF-Schreibens vom 23.11.2020, BStBl I 2020, 1335).(Rn.19)(Rn.20)(Rn.22)(Rn.24)
  • Verfassungsmäßigkeit des § 15a Abs. 1a EStG
    Die Behandlung sogenannter vorgezogener Einlagen durch § 15a Abs. 1a Satz 1 Alternative 2 des Einkommensteuergesetzes ist verfassungsgemäß.(Rn.26)(Rn.39)