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juris BFH-Rechtsprechung

22. Mai 2026

juris BFH-Rechtsprechung
  • Rechtsschutzbedürfnis für die gerichtliche Streitwertfestsetzung für ein Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
    NV: Das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis für eine Streitwertfestsetzung durch den Bundesfinanzhof (BFH) kann fehlen, wenn die Höhe des Streitwerts für ein Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren bereits Gegenstand einer Entscheidung über eine Erinnerung des Beschwerdeführers gegen die Schlusskostenrechnung des BFH zu diesem Verfahren gewesen ist.(Rn.11)
  • Fortwirken einer Prozessvollmacht
    NV: Zustellungen des Gerichts sind nach § 62 Abs. 6 Satz 5 der Finanzgerichtsordnung (FGO) an den Prozessbevollmächtigten zu richten. Die dem Prozessbevollmächtigten erteilte Vollmacht wirkt nach § 155 Satz 1 FGO i.V.m. § 87 Abs. 1 der Zivilprozessordnung gegenüber dem Finanzgericht so lange fort, bis das Erlöschen der Vollmacht angezeigt wird.(Rn.4)
  • Vergütung für die Fortführung des Geschäftsführeramts beim Verkauf von Geschäftsanteilen an einer Kapitalgesellschaft - Abgrenzung zwischen Veräußerungspreis und Arbeitslohn
    1. Ob ein anlässlich der Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft gezahlter (Teil-)Betrag für die Fortführung der Geschäftsführertätigkeit durch den veräußernden Gesellschafter den Einkünften aus § 17 des Einkommensteuergesetzes (EStG) oder denjenigen aus § 19 EStG zuzuordnen ist, bestimmt sich danach, zu welcher Einkunftsart der engere wirtschaftliche Veranlassungszusammenhang besteht.(Rn.23)2. Entscheidend ist hierbei, ob der im Kaufvertrag zusätzlich vereinbarten Leistung...
  • Unentgeltliche Zuwendung einer Kapitallebensversicherung unter Nießbrauchsvorbehalt
    1. Die unentgeltliche Übertragung eines Kapitallebensversicherungsvertrags (Vertragsübernahme) unterliegt im Zeitpunkt der Übertragung des Vertrags(Rn.15)(Rn.18)(Rn.19)(Rn.24)(Rn.26) der Schenkungsteuer und ist mit dem Rückkaufswert zu bewerten.(Rn.16)(Rn.28)2. Hat sich der Schenker den Nießbrauch an der Rückkaufsleistung vorbehalten, entsteht dieser Nießbrauch erst mit Kündigung des Kapitallebensversicherungsvertrags.(Rn.34)3. Soweit zum Bewertungsstichtag keine Kündigung erfolgt ist,...
  • Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit einer Erbauseinandersetzung als abziehbare Nachlassverbindlichkeiten
    Entstehen Kosten der Rechtsberatung und -vertretung in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Teilungsversteigerung zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, sind diese als Kosten der Nachlassverteilung gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes abziehbar. Dies gilt auch dann, wenn die Erbengemeinschaft bereits vor dem Auseinandersetzungsverlangen eines der Miterben zur Verwaltung des nachlasszugehörigen Vermögens übergegangen war.(Rn.30)