-
Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes bei fremdnütziger Gründung von Kapitalgesellschaften
1. NV: Es liegt keine reine Verwaltung und Nutzung eigenen Kapitalvermögens beziehungsweise keine bloße Fruchtziehung aus zu erhaltenden eigenen Substanzwerten vor, wenn die Errichtung einer GmbH für andere durchgeführt wird, also bereits mit dem Ziel erfolgt, die GmbH-Anteile alsbald weiter zu übertragen.(Rn.29)(Rn.35)2. NV: Dies gilt auch dann, wenn von Anfang an geplant war, die GmbH-Anteile an verbundene Unternehmen oder deren Gesellschafter zu veräußern. Eine für Dritte erkennbare...
-
Beschränkte Nachhaftung des Insolvenzschuldners für Masseverbindlichkeiten
NV: Es ist höchstrichterlich geklärt, dass eine Haftung des Insolvenzschuldners mit seinem insolvenzfreien Vermögen während des Insolvenzverfahrens nicht in Betracht kommt, wenn Umsatzsteuerschulden als Masseverbindlichkeiten allein auf Handlungen des Insolvenzverwalters beruhen. Dies gilt auch, wenn das Insolvenzverfahren nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit (§ 211 der Insolvenzordnung) eingestellt wurde.(Rn.6)
-
Zur Überprüfung einer Ermessensentscheidung nach § 34c Abs. 5 EStG
1. NV: Die nach § 34c Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) erforderliche "volkswirtschaftliche Zweckmäßigkeit" liegt nur dann vor, wenn die Steuerbegünstigung der deutschen Außenwirtschaft dient. Vor diesem Hintergrund bezweckt der Auslandstätigkeitserlass (ATE), soweit er --gestützt auf § 34c Abs. 5 EStG-- die Möglichkeit eines Erlasses von Einkommensteuer durch die Finanzverwaltung schafft, in erster Linie die Förderung der deutschen Exportwirtschaft (Bestätigung der Rechtsprechung,...
-
Änderung von Steuerbescheiden nach § 32a Abs. 1 KStG
Die Möglichkeit der Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheids gemäß § 32a Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes beschränkt sich nicht auf die unmittelbaren Folgen aus der bei einer Körperschaft in Ansatz gebrachten verdeckten Gewinnausschüttung (vGA). Erfasst werden ebenso weitergehende --mittelbare-- Folgen für den Gesellschafter, zum Beispiel die Berücksichtigung einer aus der vGA abgeleiteten verdeckten Einlage als nachträgliche Anschaffungskosten für die Beteiligung an einer...