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juris BFH-Rechtsprechung

15. Oktober 2026

juris BFH-Rechtsprechung
  • Ordnungsgeld gegen unentschuldigt nicht erschienenen Zeugen
    1. NV: Ein Missverständnis über die Aufrechterhaltung der Ladung genügt nicht, um das Ausbleiben eines ordnungsgemäß geladenen Zeugen im Beweistermin zu entschuldigen.(Rn.15)2. NV: Der ordnungsgemäß als Zeuge geladene Ehepartner eines Prozessbeteiligten ist von seiner Pflicht, im Termin zu erscheinen, nur befreit, wenn er sein Zeugnisverweigerungsrecht vor dem Termin gegenüber dem Finanzgericht erklärt.(Rn.16)
  • Keine widerstreitende Steuerfestsetzung nach § 174 Abs. 1 Satz 1 AO bei Festsetzung von Schenkungsteuer für eine verdeckte Gewinnausschüttung und Grunderwerbsteuer
    Eine widerstreitende Steuerfestsetzung nach § 174 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung in Bezug auf die Grunderwerbsteuer und Schenkungsteuer liegt nicht vor, wenn ein Grundstück von einer GmbH zu einem über dem Wert des Grundstücks liegenden Kaufpreis erworben wird und Schenkungsteuer für eine freigebige Zuwendung aufgrund einer verdeckten Gewinnausschüttung und Grunderwerbsteuer in voller Höhe der Gegenleistung für den Grundstückserwerb festgesetzt werden.(Rn.11)(Rn.19)(Rn.24)