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juris BFH-Rechtsprechung

03. Juli 2026

juris BFH-Rechtsprechung
  • Auslegung des Klagebegehrens
    1. NV: Zwischen Klagebegehren und Klageantrag ist zu unterscheiden. Das Gericht hat das im Klageantrag und im gesamten Parteivorbringen zum Ausdruck kommende (wirkliche) Klagebegehren zu ermitteln. Wesentlich ist der geäußerte Parteiwille, wie er sich aus der prozessualen Erklärung und sonstigen Umständen ergibt; der Wortlaut der Erklärung tritt hinter deren Sinn und Zweck zurück.(Rn.13)2. NV: Legt das Gericht die Klage fehlerhaft aus und verkennt es deshalb das Klagebegehren, beruht das...
  • Fristberechnung bei privaten Veräußerungsgeschäften
    NV: Für die Beurteilung, ob eine Immobilie innerhalb der Zehn-Jahres-Frist nach Anschaffung veräußert worden ist (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes), ist auf die Zeitpunkte des Abschlusses der obligatorischen Verträge und nicht auf diejenigen des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums abzustellen (ständige Rechtsprechung, u.a. Senatsurteile vom 08.04.2014 - IX R 18/13, BFHE 245, 323, BStBl II 2014, 826, Rz 29, sowie vom 26.10.2021 - IX R 12/20, BFHE 275, 22,...
  • Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensfehler
    1. NV: Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) ist jedenfalls dann nicht verletzt, wenn die mündliche Verhandlung erst nach der Verkündung des Urteils geschlossen wird, das Gericht den Beteiligten aber vor der Verkündung die Gelegenheit zu "Schlussausführungen" gibt.(Rn.21)(Rn.22)(Rn.26)2. NV: Die mündliche Verhandlung wird konkludent unterbrochen, wenn sich das Gericht zur Beratung zurückzieht.(Rn.29)3. NV: Das...
  • § 171 Abs. 5 Satz 1 AO nur bei ungehemmter Festsetzungsfrist
    NV: Die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 5 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) greift nicht ein, wenn die mit der Steuerfahndung betraute Dienststelle erst nach Ablauf der ungehemmten, gegebenenfalls verlängerten Festsetzungsfrist mit der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen beginnt,(Rn.28) auch wenn zu diesem Zeitpunkt die Festsetzungsfrist nach § 171 Abs. 7(Rn.35)(Rn.36) oder § 171 Abs. 9 AO(Rn.28) gehemmt war (Bestätigung der Rechtsprechung).(Rn.29)(Rn.33)(Rn.34)(Rn.40)(Rn.41)
  • Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - sicherer Übermittlungsweg
    1. Ein einfach signierter anwaltlicher Schriftsatz genügt nicht den Anforderungen des § 52a Abs. 3 Satz 1 Alternative 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), wenn er als elektronisches Dokument von einem an das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach angeschlossenen Client versandt wurde, der nicht im abschließenden Katalog des § 52a Abs. 4 FGO enthalten ist.(Rn.23)(Rn.24)2. Die aus dem verfassungsrechtlichen Gebot eines fairen Verfahrens erwachsende gerichtliche Fürsorgepflicht gebietet...
  • Grunderwerbsteuerrechtliche Zurechnung bei Abschluss einer Treuhandvereinbarung
    1. Gehört ein Grundstück zum Vermögen einer Personengesellschaft, entfällt die grunderwerbsteuerrechtliche Zurechnung des Grundstücks nicht dadurch, dass ein an der Personengesellschaft beteiligter Gesellschafter mit einem Treugeber vereinbart, den Gesellschaftsanteil treuhänderisch für diesen zu halten.(Rn.28)(Rn.30) Der Tatbestand des § 1 Abs. 2 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) wird durch die allein auf die Gesellschaftsanteile bezogene Treuhandvereinbarung nicht...