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juris BFH-Rechtsprechung

16. Juli 2026

juris BFH-Rechtsprechung
  • Zum Vorliegen eines Verwaltungsakts
    NV: Die Revision wird zur Klärung der Rechtsfrage zugelassen, ob eine "technische" Zurückweisung eines Antrags, der "nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz" zu übermitteln ist, ein Verwaltungsakt (§ 118 Satz 1 der Abgabenordnung) oder anderweitig eine rechtsbehelfsfähige Entscheidung ist.(Rn.2)