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Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz, grundsätzliche Bedeutung, Darlegungsanforderungen
1. NV: Für die schlüssige Rüge einer Divergenz gemäß § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) sind die angeblichen Divergenzentscheidungen genau --mit Datum und Aktenzeichen oder Fundstelle-- zu bezeichnen sowie tragende, abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des Finanzgerichts einerseits und aus den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits gegenüberzustellen, um die Abweichung deutlich zu machen. Dies erfordert auch die Darlegung, dass es sich im Streitfall...
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Unanfechtbarkeit des Beschlusses über Prozesskostenhilfe
NV: Beschlüsse des Finanzgerichts im Verfahren wegen Prozesskostenhilfe sind unanfechtbar und können daher nicht mit der Beschwerde angefochten werden.(Rn.6)
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Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 11.12.2025 VII B 128/25 - Zwangsmaßnahmen zur Durchsetzung einer Auskunftsverpflichtung nach Art. 15 DSGVO - Die Entscheidung ist aufgrund einer Anfrage zur Veröffentlichung bestimmt worden.
1. NV: Der Anspruch auf Auskunft nach Art. 15 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO) ist im Wege der Verpflichtungsklage geltend zu machen (vgl. BFH-Urteil vom 06.05.2025 - IX R 2/23).(Rn.14)(Rn.15)2. NV: Hat das Finanzgericht (FG) das Finanzamt (FA) durch rechtskräftiges Urteil verpflichtet, dem Antragsteller (Kläger) "eine Datenauskunft i.S. des Art. 15 Abs. 1 und 2 DSGVO zu den bei ihm über den Kläger vorhandenen personenbezogenen Daten sowie den Informationen...
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Zwangsmaßnahmen zur Durchsetzung einer Auskunftsverpflichtung nach Art. 15 DSGVO - Die Entscheidung ist aufgrund einer Anfrage zur Veröffentlichung bestimmt worden.
1. NV: Der Anspruch auf Auskunft nach Art. 15 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO) ist im Wege der Verpflichtungsklage geltend zu machen (vgl. BFH-Urteil vom 06.05.2025 - IX R 2/23).(Rn.14)(Rn.15)2. NV: Hat das Finanzgericht (FG) das Finanzamt (FA) durch rechtskräftiges Urteil verpflichtet, dem Antragsteller (Kläger) "eine Datenauskunft i.S. des Art. 15 Abs. 1 und 2 DSGVO zu den bei ihm über den Kläger vorhandenen personenbezogenen Daten sowie den Informationen...
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Kirchensteuerpflicht; Nachweis des Wiedereintritts in die Kirche
1. An die Feststellungen des Finanzgerichts zu Bestand und Inhalt innerkirchlicher Bestimmungen ist der Bundesfinanzhof als Revisionsinstanz wie an eine Tatsachenfeststellung gebunden (§ 155 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung i.V.m. § 560 der Zivilprozessordnung).(Rn.39) Die Bindungswirkung entfällt, soweit die erstinstanzlichen Feststellungen auf einem nur kursorischen Überblick über die zu behandelnde Materie beruhen.(Rn.40)2. Die Finanzgerichte dürfen sich bei ihren Ermittlungen zum...
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Umsatzsteuer für Tiersehnen und Tiermägen
1. Getrocknete und zerteilte Straußenmägen sind unabhängig von ihrer Genießbarkeit in Pos. 0504 der Kombinierten Nomenklatur (KN) einzureihen. Sie unterliegen nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz, weil Strauße nach der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 des Umsatzsteuergesetzes nicht als Hausgeflügel gelten.(Rn.36)(Rn.37)(Rn.42)2. Pferdesehnen, Straußenkniesehnen, Hirschsehnen und Straußensehnen unterliegen dann dem ermäßigten Umsatzsteuersatz, wenn sie als genießbare...