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juris BFH-Rechtsprechung

25. Februar 2026

juris BFH-Rechtsprechung
  • Hochpreisiges Wohnmobil als Gegenstand des täglichen Gebrauchs
    1. Bei Gegenständen des täglichen Gebrauchs im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes muss es sich bei objektiver Betrachtung um Gebrauchsgegenstände handeln, die dem Wertverzehr unterliegen und/oder kein Wertsteigerungspotenzial aufweisen (Anschluss an Senatsurteile vom 29.10.2019 - IX R 10/18, BFHE 266, 560, BStBl II 2020, 258, Rz 30 f., sowie vom 24.05.2022 - IX R 22/21, BFHE 277, 237, BStBl II 2023, 108, Rz 29).(Rn.18)2. Der Wert eines Wirtschaftsguts ist...
  • Feier des Arbeitgebers anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers führt nicht zu Arbeitslohn
    1. Aufwendungen des Arbeitgebers für einen Empfang anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers in den Ruhestand führen bei dem zu Verabschiedenden nicht zu Arbeitslohn, wenn es sich bei der Veranstaltung um ein Fest des Arbeitgebers handelt (Anschluss an Senatsurteil vom 28.01.2003 - VI R 48/99, BFHE 201, 283, BStBl II 2003, 724; entgegen R 19.3 Abs. 2 Nr. 3 der Lohnsteuer-Richtlinien).(Rn.12)(Rn.13)(Rn.16)(Rn.17)(Rn.18)2. Dies gilt auch, soweit die Aufwendungen des Arbeitgebers...
  • Korrektur einer Kindergeldfestsetzung infolge einer Änderung der Verhältnisse
    1. NV: Eine für den Kindergeldanspruch erhebliche, eine Korrektur nach § 70 Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes eröffnende Änderung der Verhältnisse kann vorliegen, wenn ein sich in einem weiteren Abschnitt der beruflichen Ausbildung befindliches volljähriges Kind seine Erwerbstätigkeit über die Unschädlichkeitsgrenze von 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit hinaus ausweitet.(Rn.20)2. NV: Ein fachverwandtes Teilzeitstudium, das im Anschluss an eine Berufsausbildung neben...
  • Erstmalige Anwendung des § 4f EStG bei Übertragung von Pensionsverpflichtungen
    NV: § 4f des Einkommensteuergesetzes (EStG) i.d.F. des AIFM-Steuer-Anpassungsgesetzes vom 18.12.2013 (BGBl I 2013, 4318) --AIFM-StAnpG-- findet gemäß § 52 Abs. 12c EStG i.d.F. des AIFM-StAnpG --seit dem 31.07.2014: § 52 Abs. 8 (Satz 1) EStG-- erstmals Anwendung auf Schuldübernahmen, Schuldbeitritte und Erfüllungsübernahmen, die in einem nach dem 28.11.2013 endenden Wirtschaftsjahr erfolgen (Anschluss an Urteil des Bundesfinanzhofs vom 20.03.2025 - IV R 27/22, BStBl II 2025, 697).(Rn.28)
  • Fremdüblichkeit einer auf Entgeltumwandlung beruhenden Pensionszusage
    1. Wird die einem angestellten Gesellschafter-Geschäftsführer zugesagte Pension ausschließlich durch Entgeltumwandlung finanziert, ist die Zusage auch dann fremdüblich, wenn sie ohne Einhaltung einer Probezeit und unmittelbar oder kurze Zeit nach Neugründung der Gesellschaft erteilt wird (Übertragung der Grundsätze zur Erdienbarkeit im Senatsurteil vom 07.03.2018 - I R 89/15, BFHE 261, 110, BStBl II 2019, 70). Voraussetzung hierfür ist aber, dass für den Arbeitgeber kein signifikantes...
  • Fremdüblichkeit der Verzinsung einer auf Entgeltumwandlung beruhenden Direktzusage
    1. Bei der Prüfung der Fremdüblichkeit der Verzinsung einer durch Gehaltsumwandlung finanzierten Direktzusage zugunsten eines Gesellschafter-Arbeitnehmers ist der Zinsfuß, der für das Versorgungskapital einer arbeitgeberfinanzierten Direktzusage zugunsten eines im gleichen Betrieb beschäftigten gesellschaftsfremden Arbeitnehmers vereinbart worden ist, kein geeigneter Vergleichsmaßstab.(Rn.17)(Rn.18)2. Übernimmt bei der auf Entgeltumwandlung beruhenden Direktzusage der Arbeitgeber durch...